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Wir demokratisieren die Welt


20.06.2010: Ist die Verbreitung der universellen Menschenrechte legitim?

Kann ein Text von 1948, der Rechte der Menschen gegenüber dem Staat formuliert, heute noch gelten, wenn er doch zu einer Zeit verfasst wurde, in der die Frauenrechtsbewegung, Martin Luther King und die Entkolonialisierung noch bevorstanden? Kann es rechtmäßig sein, dass ein solcher Text heute herangezogen wird, um Staaten und Regierungen zu bewerten und gegebenenfalls sogar als Rechtfertigung für einen militärischen Eingriff dienen?

Der Vorwurf steht im Raum, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und damit die Grundlage des internationalen Menschenrechtsregime, als ein von weißen Männern verfasster Text ein rein westliches Konstrukt ist. Auch die Unterstellung, dass sie nur deshalb noch heute so hoch gehalten wird, weil es der westlichen Welt zur Etablierung eines allgemeinen Kulturimperialismus und als Rechtfertigung von Handelsinteressen weltweit dient, ist mit Blick auf den Entstehungszeitpunkt nicht direkt von der Hand zu weisen.

Doch was macht eigentlich die Menschenrechte aus? Erstmals wurden die Menschenrechte in der Charta der Vereinten Nationen (VN) von 1945 genannt. Artikel 1 formuliert als eines ihrer Ziele, „die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen“. Schon zur Gründung der VN wurden mehrere Textentwürfe zur Ausformulierung der Menschenrechte zum Beispiel von der Delegation aus Panama und der aus Kuba vorgelegt. Durch diese Anstöße wurde eine Kommission mit RepräsentantInnen aus 18 Staaten gegründet u. a. war die Vorsitzende eine Frau, ihr Stellvertreter ein chinesischer Diplomat und der Berichterstatter ein Libanese. Sie formulierten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die 1948 von der Generalversammlung der VN beschlossen wurde.

Das internationale Regime der Menschenrechte besteht zudem aus dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, sowie dem Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte von 1966 (1976). Viel entscheidender sind jedoch die regionalen Menschenrechtsabkommen, wie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Afrikanische Menschenrechtscharta oder die Arabische Menschenrechtscharta. Diese regionalen Abkommen haben als Grundlage die AEMR, es werden jedoch unterschiedliche Prioritäten gesetzt. Die Afrikanische Menschenrechtscharta z. B. stellt die ökonomischen, sozialen und kulturellen Rechte in den Vordergrund, während es in der EMRK die politischen Rechte sind.

Immer wieder wird bei der Kritik an Staaten, die sich nicht den westlichen Handlungsweisen beugen, wie zum Beispiel China und Kuba, vorangestellt, dass sie die Menschenrechte nicht achten. Die Menschenrechte wurden als Rechtfertigung für den Einmarsch in Afghanistan herangezogen und dienen vor allem westlichen Regierungen immer wieder als Druckmittel gegenüber anderen Staaten. Die Nutzung als Mittel der Demokratisierung und moralischer Zeigefinger entspricht jedoch nicht dem eigentlichen Sinn und Zweck der Menschenrechte, denn sie formulieren Rechte aller Menschen gegenüber dem Staat.

Die Legitimation der Menschenrechte kommt nicht daher, dass sie von einer Gruppe von Staaten direkt im Anschluss an den zweiten Weltkrieg formuliert wurde, sondern lässt sich darauf zurück führen, dass sie erstmals global Ansprüche und Rechte der Menschen gegenüber der Obrigkeit formulierte. Dem Wortlaut nach spiegelte die AEMR kaum die herrschende Gesellschaftsordnung der Zeit wider in der sie formulierte wurde. Sie ist sogar so weitgehend, dass sie Freiheiten formuliert, die bis heute kein Staat in der Lage ist, voll und ganz zu erfüllen.

Die Menschenrechte legitimiert jedoch nicht der Beschluss der Staaten, sondern vielmehr, dass sie von Minderheiten, Individuen und Gruppen weltweit herangezogen wird, um auf die Beschränkungen ihrer Freiheit aufmerksam zu machen und eine Rechtsgrundlage zu haben, auf die sie sich berufen können. Mit den Menschenrechten im Rücken wurde Gleichberechtigung erstritten und Rassendiskriminierung bekämpft. Nach wie vor sind viele der vor über 70 Jahren formulierten Rechte auch in den westlichen Staaten nicht umgesetzt. Die Menschenrechte sind daher nicht nur Rechte, die lediglich den westlichen Werten entsprechen, sondern erfüllen ihren Zweck, den Menschen überall auf der Welt im Kampf für ihre Freiheit gegenüber dem Staat zu dienen.


Diskussionen

Versionen


  • 1 **Schutz für verfolgte Flüchtlinge**
    2
    3 An Europas südlichen Küsten spielen sich schreckliche
    4 Tragödien
    5 ab. Jedes Jahr ertrinken, verhungern oder verdursten
    6 Männer, Frauen und Kinder elendig bei dem Versuch, mit
    7 seeuntüchtigen Booten über das Mittelmeer oder den Atlantik
    8 nach Europa zu gelangen. Zahlreiche Berichte sprechen
    9 von einer rigiden Abweisungs- und Zurückdrängungspraxis
    10 auch auf hoher See – auch unter deutscher Beteiligung. Dies
    11 geschieht im Rahmen der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX
    12 und ohne wirkliche parlamentarische Kontrolle. Es ist
    13 menschenverachtend,
    14 dass Europa auf schutzsuchende Menschen
    15 mit einer Abschottungspolitik reagiert, die an den
    16 EU-Außengrenzen
    17 bereits Tausende Tote gefordert hat. Das wollen wir
    18 ändern. Wir wollen eine gestaltete Einwanderungspolitik und
    19 eine menschenrechtsorientierte Asyl- und Flüchtlingspolitik.
    20 Wir wollen eine EU, die Menschen, wo immer nötig, schützt
    21 und nicht abwehrt. Deshalb lehnen wir eine Abschottung der
    22 Außengrenzen der EU ab.
    23
    24 Obwohl kaum noch Flüchtlinge zu uns gelangen, hat die
    25 große Koalition die Abschottung weiter verschärft.
    26 Deutschland
    27 wird damit seiner humanitären Verantwortung in der
    28 Welt nicht gerecht. Das Asylrecht muss für alle Menschen
    29 da sein, die seinen Schutz brauchen. Ergänzend zum
    30 bestehenden
    31 Asylsystem wollen wir ein Resettlement-Programm
    32 auflegen – für unsere skandinavischen Nachbarn eine
    33 Selbstverständlichkeit.
    34
    35 Wir stehen für eine Flüchtlingspolitik, die auf der Genfer
    36 Flüchtlingskonvention und der Europäischen
    37 Menschenrechtskonvention
    38 beruht. Nach deren Maßstäben ist der
    39 Umgang mit Asylsuchenden in unserem Land oftmals nicht
    40 menschenwürdig. Man darf Flüchtlinge nicht in Länder
    41 abschieben,
    42 in denen Menschenrechte systematisch verletzt
    43 werden und Gefahr für Leib, Leben und Freiheit droht. Auch
    44 können Staaten nicht als sicheres Drittland gelten, wenn sie
    45 keinen vollständigen Schutz durch die Genfer
    46 Flüchtlingskonvention
    47 gewährleisten. Während des Asylverfahrens werden
    48 Flüchtlinge einer bestimmten Aufnahmeeinrichtung zugeteilt.
    49 Sie dürfen den zugewiesenen Ort im Prinzip nicht verlassen.
    50 Diese Residenzpflicht verstößt gegen das Recht auf
    51 Freizügigkeit. Sie gehört abgeschafft, ebenso wie
    52 »Ausreisezentren
    53 « genannte menschenunwürdige Sammelunterkünfte
    54 und das Flughafenverfahren, bei dem asylsuchende Menschen
    55 bereits am Flughafen festgehalten werden. Die hohe
    56 Zahl der Widerrufsverfahren gegen positive Asylbescheide
    57 durch das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF)
    58 ist ein humanitärer und integrationspolitischer Skandal. Das
    59 ist in dieser Form einmalig in Europa. Wir treten ein für
    60 die
    61 umfassende Umsetzung der Kinderrechtskonvention in unserem
    62 Land und die Rücknahme der deutschen Vorbehalte,
    63 die vor allem negative Auswirkungen auf Flüchtlingskinder
    64 haben. Noch immer schiebt die Bundesrepublik Kinder und
    65 Jugendliche ab, die keine andere Heimat als Deutschland
    66 kennen. Diesen Skandal wollen wir beenden.
    67
    68 Wir wollen eine großzügige Bleiberechtsregelung für
    69 langjährig hier lebende Menschen, die bislang nur geduldet
    70 wurden. Nur so erhalten sie endlich eine sichere
    71 Zukunftsperspektive.
    72 Die von der großen Koalition beschlossene
    73 Bleiberechtsregelung wird dem nicht gerecht, weil sie zu
    74 viele Ausschlussgründe sowie kleinliche bürokratische
    75 Bedingungen
    76 enthält, die von den meisten Geduldeten nicht erfüllt
    77 werden können. Die Drittstaatenregelung ist inhuman. Wir
    78 setzen uns für ein Recht auf Asyl im Grundgesetz ein, das
    79 seinen Namen auch verdient.
    80
    81 Das Recht auf Asyl für Menschen deren Menschenrechte
    82 verletz werden, soll erweitert werden zu einer Pflicht für
    83 den deutschen Staat, Menschen im Falle von
    84 Menschenrechtsverletzungen zur Hilfe zu kommen und sich
    85 ihrer anzunehmen.
    86
    87 Das Asylbewerberleistungsgesetz mit seinen
    88 menschenunwürdigen
    89 Bestimmungen muss weg. Seine Sonderregelungen
    90 stellen Flüchtlinge unterhalb des soziokulturellen
    91 Existenzminimums.
    92 Wir unterstützen daher den Vorschlag der
    93 EU-Kommission, die sozialen Mindeststandards für
    94 Asylbewerberinnen
    95 und -bewerber zu verbessern und auch ihnen
    96 das Recht auf Arbeit schneller zuzugestehen. Wir setzen uns
    97 dafür ein, dass Menschen ohne Aufenthaltsrecht Zugang zu
    98 medizinischer Grund- und Notfallversorgung erhalten und
    99 dass ihre Kinder ungehindert Kindergärten und Schulen
    100 besuchen
    101 können. Um dies zu erreichen, muss die Meldepflicht
    102 öffentlicher Stellen an die Ausländerbehörden entfallen. Wir
    103 wollen Wege zur Legalisierung des Aufenthalts ermöglichen.
    104 Menschen, die nichts weiter getan haben, als in Deutschland
    105 Zuflucht zu suchen, sitzen in Abschiebehaft. Wir setzen uns
    106 für die Beendigung dieser inhumanen Situation ein. Bis dahin
    107 fordern wir zumindest die Einhaltung menschenrechtlicher
    108 Standards, keine Inhaftierung besonders Schutzbedürftiger,
    109 die Trennung von Strafhaft und Zivilhaft und die Begrenzung
    110 der Abschiebehaft auf einen so kurzen Zeitraum wie möglich,
    111 aber maximal sechs Monate. Das Flüchtlingshilfswerk
    112 der Vereinten Nationen schätzt, dass zur Zeit etwa 25
    113 Millionen
    114 Menschen als Folge von Umweltkatastrophen im eigenen
    115 Land auf der Flucht sind, weil sie ihre Lebensgrundlage
    116 verloren haben. Mit den stärker werdenden Auswirkungen
    117 des fortschreitenden Klimawandels wird diese Zahl dramatisch
    118 steigen.

  • 1 **Die Vereinten Nationen reformieren und stärken**
    2
    3 Die Vereinten Nationen sind für GRÜNE Außenpolitik der
    4 zentrale Bezugsrahmen einer internationalen Ordnung. Nur
    5 dort sind alle Regionen und nahezu alle Staaten und Völker
    6 vertreten. Das verleiht der UN eine hohe Legitimität, auch
    7 wenn nach wie vor zu viel Machtpolitik das Tagesgeschäft
    8 beherrscht.
    9 Wir setzen auf eine Weltgesellschaft, in der nicht das
    10 Recht des Stärkeren, sondern die Stärke des Rechts regiert.
    11 Dazu müssen die UN reformiert werden. Wir brauchen eine
    12 gerechtere Zusammensetzung des Sicherheitsrates und wollen
    13 die Vetomöglichkeiten abschaffen, die nur dazu führen, dass
    14 einige wenige Mächte ihre partikularen Interessen
    15 durchsetzen
    16 können und dabei wichtige Entscheidungen blockieren.
    17 Wir setzen uns für einen gemeinsamen europäischen Sitz im
    18 Sicherheitsrat ein. Die Ächtung des Krieges durch das
    19 Völkerrecht
    20 und das Friedensgebot unseres Grundgesetzes sind
    21 zivilisatorische
    22 Errungenschaften, die GRÜNE verteidigen. Deshalb
    23 wollen wir die Fähigkeiten der Vereinten Nationen zur
    24 zivilen
    25 Krisenpräventionen und zur kollektiven Friedenssicherung
    26 ausbauen. Dafür müssen Deutschland und die EU sowohl die
    27 UN als auch Regionalorganisationen, insbesondere die OSZE,
    28 institutionell, personell und finanziell stärken. Die NATO
    29 bleibt
    30 als Klammer transatlantischer Sicherheitskooperation
    31 relevant,
    32 aber gerade hier sind politische Reformen unerlässlich,
    33 damit
    34 die NATO mittelfristig in eine kooperative
    35 Sicherheitsarchitektur
    36 überführt wird, die auf dem Prinzip des Friedens und
    37 gemeinsamer
    38 Sicherheit basiert. Den Ausbau der NATO zu einer
    39 Weltpolizei lehnen wir ab.
    40 Zum Schutz verfolgter Minderheiten in fremdem Staatsgebiet
    41 soll die Nato jedoch im Falle von
    42 Menschenrechtsverletzungen ermächtigt werden, den
    43 Verfolgten zur Flucht in sichere NATO-Staaten zu verhelfen.
    44

  • 1 **Enge Grenzen und klare Regeln für Auslandseinsätze**
    2
    3 Die Anwendung militärischer Gewalt ist unabhängig vom Ziel
    4 immer ein großes Übel und muss, wenn irgend möglich,
    5 vermieden
    6 werden. Uns GRÜNEN fiel es in der Vergangenheit
    7 nicht leicht anzuerkennen, dass es Situationen gibt, in
    8 denen
    9 zur Eindämmung von Gewalt und zur kollektiven
    10 Friedenssicherung
    11 der Einsatz von Militär geboten sein kann. Wir haben
    12 in unserer Partei darüber lange und intensiv diskutiert,
    13 aus den
    14 Erfahrungen mit Militäreinsätzen gelernt und um die
    15 Bedingungen
    16 gerungen, unter denen ein Auslandseinsatz der Bundeswehr
    17 verantwortbar sein kann. Der Einsatz von Streitkräften
    18 ist nur zu rechtfertigen, wenn er als äußerstes Mittel im
    19 Rahmen
    20 der UN-Charta völkerrechtlich legal, vom Gesamtansatz
    21 her aussichtsreich und hinsichtlich der Risiken
    22 verantwortbar
    23 ist. Öffentliche Begründungen und tatsächliche Beweggründe
    24 müssen übereinstimmen. Für jeden Auslandseinsatz muss
    25 es ein völkerrechtliches und parlamentarisches Mandat, klare
    26 Einsatzregeln und die Einbettung in eine politische
    27 Konfliktlösung
    28 und Friedenskonsolidierung geben. Die politischen Ziele
    29 müssen klar definiert, realistisch und überprüfbar sein.
    30 Auslandseinsätze
    31 dienen der Politikunterstützung und dürfen nicht
    32 zum Politikersatz werden. Sie sollen nicht ein spezifisches
    33 Gesellschaftssystem
    34 überstülpen. Das Verbreiten der Demokratie darf in keinem
    35 Fall als Kriegsgrund geltend sein. Das Handeln von
    36 Soldatinnen
    37 und Soldaten in Auslandseinsätzen muss vorbehaltlos an die
    38 Grund- und Menschenrechte gebunden sein. Wir wollen die
    39 parlamentarische Kontrolle für Einsätze ausbauen und
    40 stärken.
    41 Angesichts der Vernachlässigung der zivilen Dimension
    42 von Krisenengagements wollen wir bei Bundestagsmandaten
    43 zu Auslandseinsätzen, dass die notwendigen zivilen Aufgaben
    44 und Fähigkeiten mit beschlossen werden. Für
    45 geheimhaltungsbedürftige
    46 Einsätze benötigt der Bundestag bessere Kontrollrechte.
    47 Die Militärbasen ausländischer Streitkräfte dürfen
    48 ausschließlich im Sinne des Völkerrechts genutzt werden.

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