Doppelmitgliedschaft erlauben
Es soll Mitgliedern der grünen jugend erlaubt sein, Mitglied in einer anderen Partei/Jugendorganisation zu sein.
Es soll Mitgliedern der grünen jugend erlaubt sein, Mitglied in einer anderen Partei/Jugendorganisation zu sein.
Wie mit Gesetzeslage vereinbar?
Wie steht das Parteiengesetz dazu? Dies sollte beachtet und entweder in den Antrag oder in die Begründung mit aufgenommen werden.
Nicht dass es mich besonders interessieren würde, was im Gesetz steht, aber ich fände es Schade, wenn der BuVo das einfach so abbügelt mit "können wir nicht machen, weil es gegen ein Gesetz verstoßen könnte"
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klyonrad ist dagegen
man kann in anderen Jugendorganisationen Mitglied sein, nur eben keine parteilichen. Probiert doch zum Beispiel mal JD/DL (JungdemokratInnen / Demokratische Linke) die sind explizit parteiunabhängig und kommen auch ganz gut damit klar.
Es ergibt innerhalb der Logik unserer Parteiendemokratie wenig Sinn - Einzelne könnten quasi doppeltes Stimmrecht haben.