Beschluss: 2. Gegenwärtige Situation der Sicherungsverwahrung

Version: "Gegenwärtige Situation 1"

1 In letzter Zeit ist ein besorgniserregender Anstieg bei der
2 Zahl der Anordnungen der Sicherungsverwahrung zu beobachten.
3 Die Ausführung der Sicherungsverwahrung unterscheidet sich
4 nur minimal von einer normalen Gefängnisstrafe, weshalb sie
5 auch von den Betroffenen als solche wahrgenommen wird. Zudem
6 sind die Therapieangebote oft nur unzureichend und setzen
7 meistens erst in der Verwahrung ein und nicht bereits
8 während der Haftstrafe, was ihre Wirkung verbessern würde.
9 Vollzugslockerungen als Vorbereitung auf die Entlassung sind
10 äußerst selten, da die Verantwortlichen keine Risiken
11 eingehen wollen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 In letzter Zeit ist ein besorgniserregender Anstieg bei der
2 Zahl der Anordnungen der Sicherungsverwahrung zu
3 beobachten. Die Ausführung der Sicherungsverwahrung
4 unterscheidet sich nur minimal von einer normalen
5 Gefängnisstrafe, weshalb sie auch von den Betroffenen als
6 solche wahrgenommen wird. Zudem sind die Therapieangebote
7 oft nur unzureichend und setzen meistens erst in der
8 Verwahrung ein und nicht bereits während der Haftstrafe,
9 was ihre Wirkung verbessern würde. Vollzugslockerungen als
10 Vorbereitung auf die Entlassung sind äußerst selten, da die
11 Verantwortlichen keine Risiken eingehen wollen.
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Vorschlag

Antrag zur Sicherungsverwahrung

Die Sicherungsverwahrung ist ein umstrittenes Thema. Wird hier der Rechtsstaat umgangen? Oder werden die Menschen nicht ausreichend vor GewalttäterInnen beschützt?

Die Sicherungsverwahrung ist laut Gesetz keine Strafe, sondern eine Maßregel, die zum Schutz der Bevölkerung in besonderen Fällen verhängt werden kann. Doch diese Unterscheidung ist oft schwierig zu treffen. Das Fachforum Demokratie und Antirassismus hat sich auf der Sommerakademie mit dem Thema befasst. Florian und Helena haben diesen Antragsentwurf für den kommenden BuKo geschrieben, der nun fleißig diskutiert und verändert werden darf.

Für kleine Änderungen ändert einfach den Text. Für Grundlegendes solltet ihr eine neue Variante anlegen

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