Live-Streaming bei Veranstaltungen - Historie

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  • Live-Streaming bei Veranstaltungen

    von klyonrad, angelegt

    Live-Streaming insbesondere bei unseren größeren Veranstaltungen, in denen diskutiert und abgestimmt wird wie z.B. der Bundesmitgliederversammlung auf dem Bundeskonkress.

    In der Vergangenheit wurde es mal mal so gehandhabt. Wenn es ein Live-streaming gab, dann eher unwillig auf "private Initiative" von irgendjemand, der/die einen kleinen Laptop bereit stellte. Beim letzten Kongress entschied man sich dann dagegen, weil Einzelne nicht ins Internet gestreamt werden wollten. Ich bin der Meinung, dass eine Mitgliederversammlung keine private Veranstaltung ist und wer an das Pult vor 100-300 Leuten tritt, um zu reden, der/die sollte auch kein Problem damit haben, wenn diese Rede von anderen im Internet zu sehen ist.

    Dass die Die Versammlung öffentlich sein soll, heißt nicht, dass nur die Tür offen sein muss. Das bedeutet, dass es nur dann kein Livestreaming geben darf, wenn die Versammlung (gemäß GO) beschließt, dass sie zu einer nicht-öffentlichen wird. Ich halte das eigentlich für die offensichtlich richtige Vorgehensweise nach der bestehenden GO, schlage aber vor, dass das von mir vorgeschlagene Verfahren in die Geschäftsordnung integriert wird.

  • Live-Streaming bei Veranstaltungen

    von klyonrad, angelegt

    Live-Streaming insbesondere bei unseren größeren Veranstaltungen, in denen diskutiert und abgestimmt wird wie z.B. der Bundesmitgliederversammlung auf dem Bundeskonkress.

    In der Vergangenheit wurde es mal mal so gehandhabt. Wenn es ein Live-streaming gab, dann eher unwillig auf "private Initiative" von irgendjemand, der/die einen kleinen Laptop bereit stellte. Beim letzten Kongress entschied man sich dann dagegen, weil Einzelne nicht ins Internet gestreamt werden wollten. Ich bin der Meinung, dass eine Mitgliederversammlung keine private Veranstaltung ist und wer an das Pult vor 100-300 Leuten tritt, tritt, um zu reden, der/die sollte auch kein Problem damit haben, wenn diese Rede von anderen im Internet zu sehen ist.

    Die Versammlung öffentlich sein soll, heißt nicht, dass nur die Tür offen sein muss. muss. Das bedeutet, dass es nur dann kein Livestreaming geben darf, wenn die Versammlung (gemäß GO) beschließt, dass sie zu einer nicht-öffentlichen wird. Ich halte das eigentlich für die offensichtlich richtige Vorgehensweise nach der bestehenden GO, schlage aber vor, dass das von mir vorgeschlagene Verfahren in die Geschäftsordnung integriert wird.

  • Live-Streaming bei Veranstaltungen

    von klyonrad, angelegt

    Live-Streaming insbesondere bei unseren größeren Veranstaltungen, in denen diskutiert und abgestimmt wird wie z.B. der Bundesmitgliederversammlung auf dem Bundeskonkress.

    In der Vergangenheit wurde es mal mal so gehandhabt. Wenn es ein Live-streaming gab, dann eher unwillig auf "private Initiative" von irgendjemand, der/die einen kleinen Laptop bereit stellte. Beim letzten Kongress entschied man sich dann dagegen, weil Einzelne nicht ins Internet gestreamt werden wollten. Ich bin der Meinung, dass eine Mitgliederversammlung keine private Veranstaltung ist und wer an das Pult vor 100-300 Leuten tritt, um zu reden, der/die sollte auch kein Problem damit haben, wenn diese Rede von anderen im Internet zu sehen ist. Die Versammlung öffentlich sein soll, heißt nicht, dass nur die Tür offen sein muss. Das bedeutet, dass es nur dann kein Livestreaming geben darf, wenn die Versammlung (gemäß GO) beschließt, dass sie zu einer nicht-öffentlichen wird. Ich halte das eigentlich für die offensichtlich richtige Vorgehensweise nach der bestehenden GO, schlage aber vor, dass das von mir vorgeschlagene Verfahren in die Geschäftsordnung integriert wird.