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Version: "Gegenwärtige Situation 1"

1 In letzter Zeit ist ein besorgniserregender Anstieg bei der
2 Zahl der Anordnungen der Sicherungsverwahrung zu beobachten.
3 Die Ausführung der Sicherungsverwahrung unterscheidet sich
4 nur minimal von einer normalen Gefängnisstrafe, weshalb sie
5 auch von den Betroffenen als solche wahrgenommen wird. Zudem
6 sind die Therapieangebote oft nur unzureichend und setzen
7 meistens erst in der Verwahrung ein und nicht bereits
8 während der Haftstrafe, was ihre Wirkung verbessern würde.
9 Vollzugslockerungen als Vorbereitung auf die Entlassung sind
10 äußerst selten, da die Verantwortlichen keine Risiken
11 eingehen wollen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 In letzter Zeit ist ein besorgniserregender Anstieg bei der
2 Zahl der Anordnungen der Sicherungsverwahrung zu
3 beobachten. Die Ausführung der Sicherungsverwahrung
4 unterscheidet sich nur minimal von einer normalen
5 Gefängnisstrafe, weshalb sie auch von den Betroffenen als
6 solche wahrgenommen wird. Zudem sind die Therapieangebote
7 oft nur unzureichend und setzen meistens erst in der
8 Verwahrung ein und nicht bereits während der Haftstrafe,
9 was ihre Wirkung verbessern würde. Vollzugslockerungen als
10 Vorbereitung auf die Entlassung sind äußerst selten, da die
11 Verantwortlichen keine Risiken eingehen wollen.
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  • Ein Anstieg der Zahl der Sicherungsverwahrungen ist in der Tat erschreckend. Nur müsste man auch untersuchen, ob es nicht an der Zeit für eine Reform des Strafrechts wäre. Die Sicherungsverwahrung müsste dementsprechend nicht wie eine Gefängnisstrafe empfunden werden, sondern als etwas viel Schlimmeres, das nicht einfach abgesessen werden kann.

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