Version: "Einordnung 1"
1 | In einem Rechtsstaat kann eine Bestrafung nur durch die |
2 | Schuld an einem begangenen Unrecht gerechtfertigt werden. |
3 | Dieses Prinzip der Tatschuld ist in Deutschland in der |
4 | Verfassung festgeschrieben. Demnach sind Präventivstrafen |
5 | nicht zulässig. Die Gefährlichkeit und die Schuld eines |
6 | Straftäter stimmen jedoch nicht immer überein. Was tun mit |
7 | einem Täter, dessen Strafe beendet ist, von dem aber |
8 | vermutet wird, dass er weiter eine Gefahr für andere |
9 | darstellt? Die Sicherungsverwahrung als Maßregel, welche im |
10 | eigentlichen Sinne keine Strafe ist, wurde für diese Fälle |
11 | geschaffen. |
12 | |
13 | Zu einer realistischen Einschätzung der Sicherungsverwahrung |
14 | gehört auch, dass sie keine "absolute Sicherheit" bietet. |
15 | Die Möglichkeit einer solche absoluten Sicherheit ist eine |
16 | gesellschaftliche Illusion, welcher aufklärend begegnet |
17 | werden muss. Es wird immer Menschen geben, die grausame |
18 | Verbrechen begehen. Kriminalität kann durch Strafandrohung |
19 | nicht verhindert werden. Maßnahmen, die eine absolute |
20 | Sicherheit zum Ziel haben, führen oft in die Richtung eines |
21 | totalitären Staates. Diesen lehnen wir entschieden ab. |
22 | |
23 | Es besteht jedoch ein nicht aufzulösender Widerspruch |
24 | zwischen dem Grundrecht auf Freiheit des Einzelnen und der |
25 | Schutzpflicht des Staates gegenüber der Allgemeinheit. |
26 | Keines der beiden hat automatisch Vorrang. Es bedarf einer |
27 | sehr sorgfältigen Abwägung. Ein solch starker Eingriff in |
28 | die Freiheitsrechte wie die Sicherungsverwahrung muss sehr |
29 | gut begründet werden. Eine leichtfertige Anordnung der |
30 | Sicherungsverwahrung, welche zu einer hohen Zahl |
31 | eingesperrter Menschen führt,die nicht wegen einer |
32 | Verurteilung für eine begangene Tat ein sitzen, kann nicht |
33 | gerechtfertigt werden. Die Sicherungsverwahrung muss eine |
34 | Ultima Ratio sein. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | In einem Rechtsstaat kann eine Bestrafung nur durch die |
2 | Schuld an einem begangenen Unrecht gerechtfertigt werden. |
3 | Dieses Prinzip der Tatschuld ist in Deutschland in der |
4 | Verfassung festgeschrieben. Demnach sind Präventivstrafen |
5 | nicht zulässig. Die Gefährlichkeit und die Schuld eines |
6 | Straftäter stimmen jedoch nicht immer überein. Was tun mit |
7 | einem Täter, dessen Strafe beendet ist, von dem aber |
8 | vermutet wird, dass er weiter eine Gefahr für andere |
9 | darstellt? Die Sicherungsverwahrung als Maßregel, welche im |
10 | eigentlichen Sinne keine Strafe ist, wurde für diese Fälle |
11 | geschaffen. |
12 | |
13 | Zu einer realistischen Einschätzung der |
14 | Sicherungsverwahrung gehört auch, dass sie keine "absolute |
15 | Sicherheit" bietet. Die Möglichkeit einer solche absoluten |
16 | Sicherheit ist eine gesellschaftliche Illusion, welcher |
17 | aufklärend begegnet werden muss. Es wird immer Menschen |
18 | geben, die grausame Verbrechen begehen. Kriminalität kann |
19 | durch Strafandrohung nicht verhindert werden. Maßnahmen, |
20 | die eine absolute Sicherheit zum Ziel haben, führen oft in |
21 | die Richtung eines totalitären Staates. Diesen lehnen wir |
22 | entschieden ab. |
23 | |
24 | Es besteht jedoch ein nicht aufzulösender Widerspruch |
25 | zwischen dem Grundrecht auf Freiheit des Einzelnen und der |
26 | Schutzpflicht des Staates gegenüber der Allgemeinheit. |
27 | Keines der beiden hat automatisch Vorrang. Es bedarf einer |
28 | sehr sorgfältigen Abwägung. Ein solch starker Eingriff in |
29 | die Freiheitsrechte wie die Sicherungsverwahrung muss sehr |
30 | gut begründet werden. Eine leichtfertige Anordnung der |
31 | Sicherungsverwahrung, welche zu einer hohen Zahl |
32 | eingesperrter Menschen führt,die nicht wegen einer |
33 | Verurteilung für eine begangene Tat ein sitzen, kann nicht |
34 | gerechtfertigt werden. Die Sicherungsverwahrung muss eine |
35 | Ultima Ratio sein. |
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