Beschluss: Lobbyismus

Originalversion

1 Wo auch immer politische Entscheidungen getroffen werden,
2 versuchen Interessensvertretungen Einfluss zu nehmen. Dies
3 ist im Prinzip legitim, solange die Grundsätze der
4 Transparenz und der Unabhängigkeit von Staat und
5 PolitikerInnen nicht verletzt werden. Wir fordern daher
6 auch für Deutschland ein Lobbyistenregister, aus dem auch
7 ihre Finanzierung hervorgehen sollte. Um
8 EU-ParlamentarierInnen unabhängige Informationen zu bieten,
9 sollte Ihnen wie Bundestagsabgeordneten ein gut
10 ausgestatteter Recherchedienst zur Verfügung stehen. Es kann
11 nicht sein, dass von Konzernen bezahlte Angestellte in
12 Ministerien an der Ausarbeitung von Gesetzestexten beteiligt
13 sind. Für PolitikerInnen und BeamtInnen fordern wir eine
14 Sperrfrist für einen Wechsel zu Unternehmen die in einem
15 Bereich tätig sind, für den sie verantwortlich waren.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Wo auch immer politische Entscheidungen getroffen werden,
2 versuchen Interessensvertretungen Einfluss zu nehmen. Dies
3 ist im Prinzip legitim, solange die Grundsätze der
4 Transparenz und der Unabhängigkeit von Staat und
5 PolitikerInnen nicht verletzt werden. Wir fordern daher
6 auch für Deutschland ein Lobbyistenregister, aus dem auch
7 ihre Finanzierung hervorgehen sollte. Um
8 EU-ParlamentarierInnen unabhängige Informationen zu bieten,
9 sollte Ihnen wie Bundestagsabgeordneten ein gut
10 ausgestatteter Recherchedienst zur Verfügung stehen. Es kann
11 nicht sein, dass von Konzernen bezahlte Angestellte in
12 Ministerien an der Ausarbeitung von Gesetzestexten beteiligt
13 sind. Für PolitikerInnen und BeamtInnen fordern wir eine
14 Sperrfrist für einen Wechsel zu Unternehmen die in einem
15 Bereich tätig sind, für den sie verantwortlich waren.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.